Philosophie

 

 

Herr Rechtsanwalt Dost versteht sich als Organ der Rechtspflege und ist als Parteivertreter stets bemüht, die Interessein seiner Mandanten im Rahmen der tatsächlichen und rechtlichen möglichkeiten bestmöglich durchzusetzen.

Im Vordergrund steht hier nicht die kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzung durch die Instanzen, sondern die Förderung des Rechtsfriedens im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung.

Selbstverständlich scheut Rechtsanwalt Dost die gerichtliche Auseinandersetzung nicht, sollten alle Optionen einer außergerichtlichen Einigung erschöpft sein oder nach den konkreten Umständen des Falles bereits von Anfang an nicht bestehen.

In jedem Fall stehen der kontinuierliche Dalog mit den Mandanten und die an objektiven Kriterien, Recht und Gesetz gemessenen Interessen des Mandanten im Fokus.